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Energieaudit nach ISO 16 247-1


Am 06. März 2015 ist ein neues Energiedienstleistungsgesetz verabschiedet worden. Ziel des Gesetzes ist es die Energieeffizienz zu fördern. Ursprünglich richtete sich das Gesetz vor allem an Versorger, die eine entsprechende Dienstleistung anbieten sollten

Im neuen Gesetz ist nun der Kreis der Betroffenen größer geworden. Alle Unternehmen, die nicht den kleinen und mittleren Unternehmen zugeordnet werden und nicht produzierende Unternehmen sind, fallen nun unter diese Gesetzgebung.

Dabei sind kleine und mittlere Unternehmen nach der europäischen Richtlinie eingeordnet. Diese besagt, dass die Unternehmen mit bestimmten Kennzahlen keine KMU mehr sind. Diese Kennzahlen werden dem letzten Jahresabschluss entnommen und müssen die Werte zweimal überschreiten.

Die Werte sind:
- mehr als 250 Mitarbeiter
- ein Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR
- die Jahresbilanzsumme ist über 43 Mio. EUR

Ein Unternehmen gilt auch dann als "kein KMU" wenn in der Eignerstruktur mehr als 25 % öffentliche Eigner sind.

Davon sind häufig zum Beispiel Abwasserbetriebe und Krankenhäuser betroffen.

Wir beraten Sie zu der Vorgehensweise zur Einführung eines Energiemanagements für einen Audit nach ISO 16 247-1.